Elternbeirat

Eltern + Lehrkräfte + Kinder

Grundschule
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Mittelschule

Der Elternbeirat 24/25 der Grundschule stellt sich vor

1. Vorsitzende: Jessica Stimpel        

2. Vorsitzende: Madeleine Miekehs

Derya Aksoy                        

Betül Özkan

Sabine Gilch                                           

Lisa Lange

Bilge Bektas                                     

Esra Aras

Michele Tost                                           

Annemarie Achour

Nicole Heim

Pride Tanja

Den Elternbeirat erreichen Sie über die folgende E-Mail Adresse: eb.gs.bismarckschule.nbg@gmail.com

Aufgaben und Organisation

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden oder ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher oder eine -sprecherin gewählt, der/die aber nicht zwangsweise Teil des Elternbeirats ist.

  • Diskussion von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Elternschaft
  • Vertretung der Interessen der Eltern im Hinblick auf Bildung und Erziehung der Kinder und auf sonstige den Schulalltag betreffende Angelegenheiten
  • Unterstützung von Schülern, Lehrern und Verwaltung
  • Aktive Beteiligung an der Planung und Mitgestaltung des Schullebens (Projekttage, Schulfeste, Informationsabende usw.)
  • Ermöglichung von Anschaffungen (die die Schule nicht tätigen kann) durch Initiierung von Elternspenden

Grundgedanke

Das verständnisvolle Zusammenwirken von Eltern und Schule ist ein wesentlicher Faktor, um die wichtige Aufgabe der Erziehung und Bildung eines Kindes leisten zu können. Eine enge Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule trägt entscheidend zum Schulklima und damit auch zum Erfolg von Unterricht und Erziehung an unserer Schule bei. Der Elternbeirat sieht sich als unabhängiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Bayerischen Erziehungsgesetz und in der Schulordnung verankert.

Organisation

Klassenelternsprecher (KES)

An Grundschulen nehmen laut Gesetz die Klassenelternsprecher die Interessen der Eltern der Schüler einer Klasse wahr. Die Klassenelternsprecher werden im Rahmen des ersten Elternsprechabends des Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse gewählt. Die KES halten durch Veranstaltungen (z. B. Elternstammtisch) und Mitteilungen engen Kontakt zu den Eltern. Die Klassenleiter informieren die KES über alles, was im Bereich Unterricht und Erziehung von allgemeinem Interesse für die Eltern ist und geben bei Bedarf Auskunft.

Elternbeirat (EB)

Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und wird zu Beginn des Schuljahres in einer Wahlversammlung aller Erziehungsberechtigter der Schule aus deren Mitte für zwei Jahre gewählt. Die Elternbeiräte wählen in ihrer ersten Elternbeiratssitzung aus ihrer Mitte die/den Elternbeiratsvorsitzende/n und die/den Stellvertreter/in.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Arbeit der Klassenelternsprecher und des Elternbeirates an Schulen.

Hier werden die Aufgaben der Klassenelternsprecher und des Elternbeirates in Deutsch und auch in verschiedenen anderen Sprachen erklärt.

Der Elternbeirat 24/25 der Mittelschule stellt sich vor

1. Vorsitzende: Giusy Cantone

2. Vorsitzende: Angela Crisantielli

Stephanie Fradja

Lisa Reinsch

Alexandra Hartrumpf

Lukasz Robak

Christoph Kuhnke

Den Elternbeirat erreichen Sie über folgende E-Mail Adresse:
Eb_Bismarckschulenbg@gmx.de

Aufgaben und Organisation

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden oder ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher oder eine -sprecherin gewählt, der/die aber nicht zwangsweise Teil des Elternbeirats ist.

Diskussion von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Elternschaft
Vertretung der Interessen der Eltern im Hinblick auf Bildung und Erziehung der Kinder und auf sonstige den Schulalltag betreffende Angelegenheiten
Unterstützung von Schülern, Lehrern und Verwaltung
Aktive Beteiligung an der Planung und Mitgestaltung des Schullebens (Projekttage, Schulfeste, Informationsabende usw.)
Ermöglichung von Anschaffungen (die die Schule nicht tätigen kann) durch Initiierung von Elternspenden

Grundgedanke

Das verständnisvolle Zusammenwirken von Eltern und Schule ist ein wesentlicher Faktor, um die wichtige Aufgabe der Erziehung und Bildung eines Kindes leisten zu können. Eine enge Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule trägt entscheidend zum Schulklima und damit auch zum Erfolg von Unterricht und Erziehung an unserer Schule bei. Der Elternbeirat sieht sich als unabhängiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Bayerischen Erziehungsgesetz und in der Schulordnung verankert.

Organisation

Klassenelternsprecher (KES)

An Grundschulen nehmen laut Gesetz die Klassenelternsprecher die Interessen der Eltern der Schüler einer Klasse wahr. Die Klassenelternsprecher werden im Rahmen des ersten Elternsprechabends des Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse gewählt. Die KES halten durch Veranstaltungen (z. B. Elternstammtisch) und Mitteilungen engen Kontakt zu den Eltern. Die Klassenleiter informieren die KES über alles, was im Bereich Unterricht und Erziehung von allgemeinem Interesse für die Eltern ist und geben bei Bedarf Auskunft.

Elternbeirat (EB)

Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und wird zu Beginn des Schuljahres in einer Wahlversammlung aller Erziehungsberechtigter der Schule aus deren Mitte für zwei Jahre gewählt. Die Elternbeiräte wählen in ihrer ersten Elternbeiratssitzung aus ihrer Mitte die/den Elternbeiratsvorsitzende/n und die/den Stellvertreter/in.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Arbeit der Klassenelternsprecher und des Elternbeirates an Schulen.

Hier werden die Aufgaben der Klassenelternsprecher und des Elternbeirates in Deutsch und auch in verschiedenen anderen Sprachen erklärt.